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Am falschen Ende gespart

Was passiert, wenn man eine einstweilige Verfügung ohne Anwalt beantragt und lieber selbst ans Gericht schreibt?
Dann könnte der Antrag wie folgt aussehen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir stellen den Antrag

Frau XY

zu untersagen weiterhin in irgendeiner Form, weder schriftlich noch mündlich, Aussagen und Gerüchte aufzustellen, zu verbreiten und/oder in jedweder Form sich so zu äußern, dass unser Name, Namen von Mitarbeitern oder Kunden genannt oder durch eindeutige Hinweise aus solche zu schließen ist. Bei Verstoß gegen diese Anordnung soll eine angemessene Geldstrafe gegen sie verhängt werden und die strafrechtliche Komponente geprüft werden.“

 

Was man meiner Mandantin nun konkret untersagen lassen wollte, hat sich mir nicht erschlossen. Dem Gericht auch nicht. Aber immerhin hat die Gegenseite die Kosten für einen eigenen Anwalt gespart. Sonst wäre es nämlich noch teurer für sie geworden.

  1. Also ich find den Antrag bestechend klar.
    Ihre Mandantin soll zukünftig überhaupt keine Aussagen mehr aufstellen. Egal welchen Inhalts. Insbesondere soll sie keine Aussagen über den Antragsteller, dessen Mitarbeiter oder dessen Kunden treffen.
    Ins Umgangssprachliche übersetzt:
    Halts Maul!

  2. Da kann man nur sagen „Ausser Spesen nichts gewesen“. Ein Erstgespräch bei einem Anwalt oder einen Einsatz von Euro 20 und Anfrage bei „Frag einen Anwalt“ wäre sicher günstiger gekommen 😉

  3. Ich dachte in erster Linie nicht gerade zuerst an eine einstweilige Verfügung! Sondern mal nur um eine Frage und Antwort, ob es sich lohnt 🙂 Selbstverständlich kostet eine Mandat mit einstweiliger Verfügung dann schon mehr, wird aber dann sicher nicht mehr auf FEA abgewickelt. Damit man mich richtig versteht 🙂

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