„Meine Mutter hat das Buch gestohlen. Ich soll das jetzt umtauschen und mir für das Geld Schuhe kaufen – sagt Mama“. So äußerte sich eine 12-jährige Kölnerin gegenüber Polizisten, nachdem diese von einer aufmerksamen Kassiererin eines Buchgeschäfts herbeigerufen worden waren.
Das Buch war wenige Tage zuvor von einem Kölnbesucher in dem Geschäft erworben worden und mit weiteren Waren in eine Tüte gepackt worden. In einem nahegelegenen Schuhgeschäft wurde ihm die Tüte dann gestohlen. Da er ahnte, dass der Dieb für das Buch keine Verwendung finden würde, benachrichtigte er den Buchladen, dass ihm das Buch gestohlen wurde: Denn es sei ja nicht auszuschließen, dass der Dieb das Buch dort umtauschen wollte.
Und genau so kam es dann auch: Die Diebin schickte ihre Tochter mit dem Buch und dem Kassenbon in das Buchgeschäft, um dieser dort den Einkaufspreis „rückerstatten“ zu lassen. Gegen sie wird nun wegen Diebstahls und Hehlerei ermittelt.
Die Kölner Polizei dazu: „Vielleicht hätte sie sich weniger für den Geldwert, sondern für den Inhalt des Buchbandes interessieren sollen: Es handelte sich um Fachliteratur zur Existenzgründung.“
Existenzgründung? So nicht …
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