Derzeit wird viel über die geplante Reform des Organspendegesetzes diskutiert. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder Erwachsene von seiner Krankenkasse oder -versicherung schriftlich zu seiner Bereitschaft befragt wird, im Falle seines Ablebens Organe zu spenden. Diese Frage kann er mit „ja“ oder mit „nein“ beantworten – oder überhaupt nicht, denn einen Antwortzwang sieht das Gesetz nicht vor: Wer den Brief seiner Krankenkasse also einfach in den Müll wirft, muss keine Sanktion befürchten.
Sinn und Zweck des neuen Gesetzes kann also nur sein, das Bewusstsein der Bevölkerung über die mit der Organspende verbundenen Fragen zu schärfen und darüber aufzuklären. Vielfach ist z.B. nicht bekannt, dass man die Bereitschaft zur Organspende auf einzelne Organe beschränken kann (z.B. Herz und Leber: ja – Nieren: nein) oder auch selektiv die Entnahme einzelner Organe erlauben oder ausschließen kann. Auch ist es möglich, die Entscheidung einer im Ausweis benannten dritten Person zu überlassen. Und natürlich kann man jederzeit seine Meinung ändern und eine einmal erteilte Erlaubnis widerrufen.
Ich bin mir sicher, dass diese vorgenannten Möglichkeiten vielen Menschen nicht bekannt sind. Deshalb herrscht eine große Unsicherheit in Bezug auf die Organspende vor. Die vom neuen Gesetz geforderten Anschreiben der Krankenkassen werden darüber aufklären. Und wenn die Aufklärung dazu führt, dass diese Unsicherheit beseitigt wird, werden sich hoffentlich auch mehr Menschen finden, die ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Alles kann, nichts muss. Aber um diese Entscheidung zu treffen, sollte man umfassend informiert sein.
Der Gesetzesentwurf ist also zu begrüßen. Denn anders als die Widerspruchslösung anderer Länder, nötigt das Gesetz nicht zu einer Entscheidung. Wer sich nicht entscheiden mag, nimmt seine Organe eben mit ins Grab.
Ich selbst habe schon seit einigen Jahren einen Organspenderausweis. Wenn meine Organe nach meinem Tod noch andere Leben retten können, anstatt zu verwesen, kann ich das nur sinnvoll finden. Ich werde sie schließlich nicht vermissen.
Sorry, aber der Gesetzesentwurf ist mE an Blödsinnigkeit kaum zu überbieten. Die Krankenkassen (wie sieht es eigentlich bei Privatversicherten und beim beihilfeberechtigten Beamtenheer aus?) sollen also Millionen an Kasseneinnahmen für Porto und Briefsendungen verpulvern, um freundlich alle Menschen, egal ob schon in den 70+xern oder nicht, an die Organspende zu erinnern. Das könnte kostenfrei der Bundesgesundheitsminister und die Bundeskanzlerin in einer wöchentlichen Regierungserklärung genauso tun und sie würden damit nicht Tonnen an Altpapier produzieren. Und wie kann ein Versicherter verifizieren, was auf seinem Kartenchip denn konkret zu seiner Organspendebereitschaft eingetragen wurde? Man könnte die Organspendebelehrung z.B. auch im Rahmen des für Führerscheinbewerber obligatorischen Erste-Hilfe-Kurses anbieten (das betrifft dann zwar nicht die FE-Inhaber, aber immerhin).
Gesetze, die die Welt nicht braucht in einer Zeit, in der man angeblich den Bürokratie- und Normendschungel mit Befristungs- und Evaluierungskonzepten lichten will.
Zitat: Wenn meine Organe nach meinem Tod noch andere Leben retten können, anstatt zu verwesen, kann ich das nur sinnvoll finden. Ich werde sie schließlich nicht vermissen.
Nach deinem Tod? Organe von Toten sind unbrauchbar! Wann ist ein Mensch tod? Herzstillstand oder (achtung Kunstwort) „Hirntod“? Wer bestimmt dies? Solange dies nicht erwiesen ist, geht es nicht. Dies sollte wirklich jedem Ersatzteilspender klar sein! Informier dich einmal UMFASSEND mit dem Thema.
Der Hirntod ist gleichbedeutend mit dem Tod. Wenn die Hirnfunktionen erloschen sind, bin ich tot – und dann darf man mich auch aussschlachten. Oder haben Sie schon einmal jemanden nach dem Hirntod wieder fröhlich durch die Gegend hüpfen sehen?